Ein neues Leben für Gänse

Diese Woche konnten unsere frisch gebackenen Tierpflege-Fachkräfte Aiyana Matschiowalli und Judith Rücker erfolgreich drei Gänse zurück in die Freiheit entlassen.

Jedes der drei Tiere kam mit seinem ganz eigenen Problem nach Weidefeld: Die Kanadagans wurde als flugunfähiges Jungtier aufgefunden. Nach eingehender Untersuchung und Mauser (Erneuerung des Gefieders) klappte es auch wieder mit dem Fliegen, so dass einer Auswilderung nichts mehr im Wege stand.

Ebenfalls leichte Startschwierigkeiten hatte eine der beiden Graugänse aufgrund einer Fehlstellung der Beine, welche durch die liebevolle Pflege unserer Tierpfleger*innen und dem richtigen Futter behoben werden konnte.

Die letzte Kandidatin zur Auswilderung, ebenfalls eine Graugans, wurde vermutlich von Menschen großgezogen und somit fehlgeprägt: Sie war extrem zutraulich und wurde vor einem Geschäft in der Eckernförder Innenstadt aufgegriffen. Durch den Umgang mit den anderen beiden Gänsen konnte wir sie vom Menschen wieder "entwöhnen" und mit ihren eigenen Artgenossen sozialisieren.

Alle drei Fälle zeigen, dass auch Wildtiere das Recht und die Chance auf ein freies und selbstbestimmtes Leben haben, auch wenn sie hierfür in manchen Fällen ein wenig Unterstützung benötigen. Diese sollte jedoch immer durch professionelle und geschulte Hände erfolgen, denn nicht alles, was gut gemeint ist, ist am Ende auch gut für das Tier.

Werden hilfsbedürftige Wildtiere aufgefunden, sind bitte immer die jeweils dafür geeigneten Stellen zu kontaktieren. Dies können - je nach Tierart - die Polizei, die zuständige Jagdpächter*in, das örtliche Tierheim oder der Tierschutzverein sein.

Aufgepasst!

Viele Tierarten, wie der Höckerschwan, die diversen Wildgänse und -enten, Greifvögel, der Feldhase oder auch das Reh unterliegen in Deutschland dem Jagdrecht (Bundesjagdgesetz §2, Abweichungen in den einzelnen Bundesländern beachten) und dürfen nicht einfach eingefangen und mitgenommen werden.

Ist ein Tier also tatsächlich hilfebedürftig, beispielsweise weil es verletzt ist, klären Sie die Entnahme zunächst bitte mit dem oder der zuständigen Jagdpächter*in (zu erfragen bei der jeweiligen Polizeidienststelle), bevor Sie sich unwissentlich zum "Wilderer" machen. Das beugt Missverständnissen und im schlimmsten Fall einer Anzeige vor.

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