Bei dem Versuch, eine Buschviper sowie einige andere Tiere durch Dänemark hindurch nach Norwegen zu bringen, wurde im März ein Kurier an der deutsch-dänischen Grenze zurückgewiesen und der Tierbestand schließlich von der deutschen Bundespolizei sichergestellt. Da es sich bei der Buschviper um eine potenziell gefährliche Tierart handelt, und der Umgang mit solchen Tieren entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen voraussetzt, kam die Giftschlange schließlich in das Reptilienhaus des Tierschutzzentrums Weidefeld.
Bei dem Fall war zunächst nicht klar, ob der Transport dieses Tieres ohne Papiere überhaupt zulässig war, denn in Schleswig-Holstein ist die Privathaltung von potenziell gefährlichen Tierarten für Privathalter grundsätzlich verboten. Zudem musste geklärt werden, um welche Art es sich konkret handelte, ob diese durch das internationale Artenschutzabkommen geschützt ist und demzufolge ein Herkunftsnachweis hätte erbracht werden müssen.
Letztlich konnte von keiner der zuständigen Behörden ein Verstoss festgestellt werden. Offenbar dürfen ungeschützte Giftschlangen ohne jede Art von Nachweis- oder Kennzeichnungspflicht sowie ohne Transitgenehmigung frei transportiert werden. Das Tier wurde letztlich also wieder freigegeben und ist schließlich von seinem neuen Halter, der eigens dafür aus Norwegen angereist war, abgeholt worden.