Giftige Buschviper vorübergehend sichergestellt

Grüne Buschviper im Tierschutzzentrum Weidefeld.

Bei dem Versuch, eine Buschviper sowie einige andere Tiere durch Dänemark hindurch nach Norwegen zu bringen, wurde im März ein Kurier an der deutsch-dänischen Grenze zurückgewiesen und der Tierbestand schließlich von der deutschen Bundespolizei sichergestellt. Da es sich bei der Buschviper um eine potenziell gefährliche Tierart handelt, und der Umgang mit solchen Tieren entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen voraussetzt, kam die Giftschlange schließlich in das Reptilienhaus des Tierschutzzentrums Weidefeld.

Bei dem Fall war zunächst nicht klar, ob der Transport dieses Tieres ohne Papiere überhaupt zulässig war, denn in Schleswig-Holstein ist die Privathaltung von potenziell gefährlichen Tierarten für Privathalter grundsätzlich verboten. Zudem musste geklärt werden, um welche Art es sich konkret handelte, ob diese durch das internationale Artenschutzabkommen geschützt ist und demzufolge ein Herkunftsnachweis hätte erbracht werden müssen.

Letztlich konnte von keiner der zuständigen Behörden ein Verstoss festgestellt werden. Offenbar dürfen ungeschützte Giftschlangen ohne jede Art von Nachweis- oder Kennzeichnungspflicht sowie ohne Transitgenehmigung frei transportiert werden. Das Tier wurde letztlich also wieder freigegeben und ist schließlich von seinem neuen Halter, der eigens dafür aus Norwegen angereist war, abgeholt worden.

Brillenkaiman im Tierschutzzentrum Weidefeld.
Private Gefahrtierhaltung in Deutschland

In Deutschland kocht bezüglich der Privathaltung von potenziell gefährlichen Tieren jedes Bundesland sein eigenes Süppchen: In einigen Ländern gibt es ausführliche Listen der verbotenen Arten, andere verbieten nur ganz allgemein lebensgefährliche Tiere, ohne dies näher zu definieren. Und wieder andere Länder haben überhaupt keine Regelung, so dass letztlich die Haltung jeder Tierart, von der Puffotter bis hin zum Sibirischen Tiger, grundsätzlich möglich ist.
Dem Handel und der Zucht solcher Tierarten öffnet dieser regulatorische Flickenteppich Tür und Tor und bringt letztlich nirgendwo die erwünschte Wirkung. Der Deutsche Tierschutzbund plädiert deshalb für eine bundesweit einheitliche Regelung.

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