Aus einem Todesfall haben wir einen F2-Savannah-Kater in unsere Obhut übernommen. Offenbar hatte die Halterin zu Lebzeiten nicht realisiert, dass es sich bei dem Tier um keine gewöhnliche Hauskatze handelt.
Bei "Savannah"-Katzen handelt es sich um Mischlinge aus dem Afrikanischen Serval und der Europäischen Hauskatze. Diese sogenannten Hybriden werden gezüchtet, weil sie einerseits als sehr ästhetisch bzw. optisch ansprechend gelten und andererseits auf dem Markt sehr hohe Preise erzielen.
Allerdings sind solche Tiere rein rechtlich bis zu der einschließlich vierten Nachkommen-Generation noch immer als Wildkatzen zu behandeln, die nur unter bestimmten Bedingungen gehalten werden dürfen. Die Haltungsanforderungen entsprechen denen einer Zoohaltung, eine reine Wohnungshaltung oder auch Freigang in der Nachbarschaft sind für Savannahs der Generationen F1 bis F4 nicht erlaubt. Zudem unterliegt die Haltung von Afrikanischen oder auch Asiatischen Wildkatzen, wie dem Serval, dem Karakal oder dem Ozelot je nach Bundesland der Erlaubnispflicht oder ist teils sogar ganz verboten.
Nachdem der Kater "Atary" in der Wohnung der verstorbenen Halterin gefunden worden war, kam er zunächst in ein Tierheim. Hier konnte er jedoch nicht dauerhaft bleiben und aufgrund der aufwändigen Anforderungen auch nicht einfach weitervermittelt werden. Im Tierschutzzentrum Weidefeld hat er nun sein neues Zuhause gefunden. Für das kommende Jahr ist der Bau einer neuen Freianlage für Atary geplant.


